Im Mittelpunkt steht für uns der Wert Ihrer Immobilie und Sie als Eigentümer und Verwaltungsbeiräte.

Die kaufmännische und juristische Verwaltung setzen wir nach den aktuellsten WEG-Standards um. Unsere fachliche Kompetenz garantiert Ihnen eine zuverlässige, transparente und vertrauensvolle WEG-Verwaltung. Ein systematischer Instandhaltungsplan und die Durchführung regelmäßiger und notwendiger Wartungen erhalten den Wert Ihrer Immobilie.
Wir arbeiten kundenorientiert und nachhaltig – für Ihre Wertschöpfung aus Ihrem Eigentum.


Der WEG-Verwalter ist der Vermittler für die Eigentümer. Die Organisation der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt allen Eigentümern. Mit Vertrauen und Zuverlässigkeit muss der Immobilienverwalter das Eigentum und das fremde Vermögen der Eigentümergemeinschaft verwalten. Ihm obliegt daher die wirtschaftliche Führung, für die er seine Kenntnisse einsetzen muss. Die allgemeinen Rechte und Pflichten der Verwaltung, als auch der Eigentümer, ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz – aktuelle WEG-Novelle, welche zum 01.12.2020 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus ergeben sich die Pflichten und Rechte aus der Gemeinschaftsordnung der Eigentümer, aus der Rechtssprechung und aus dem jeweiligen Verwaltungsvertrag.

Die Aufgaben der Verwaltung sind weit gefächert. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den einzelnen Teilleistungen.



Kompetenz in Immobilie. – Mehr.Werte.

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in § 27 WEG geregelt. In der alten Fassung wurden die Aufgaben des Verwalters in einem umfangreichen Katalog festgelegt. Die neue Vorschrift verzichtet auf diese lange Auflistung und führt eine pauschale Regelung ein. Hier für Sie die Übersicht der wichtigsten Aufgaben:

Organisatorische Aufgaben

  • Durchführung der Eigentümerversammlung,
  • Erstellung und Versand der Tagesordnung,
  • Erstellung und Versand der Protokolle bzw. Beschlussniederschriften,
  • Führung der Beschlusssammlung,
  • Korrespondenz mit Eigentümern und ggfs. Mietern,
  • Absprachen und Ortstermine mit den Verwaltungsbeiräten der Eigentümergemeinschaft,
  • Beschwerdemanagement,
  • Erstellen von Aushängen und Imformationsschreiben (Verwalterbrief),
  • Wahrnehmung von Ortsterminen, z.B. fürInstandsetzungs- und Instandhaltungsvorhaben,
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen stellvertretetend für die Eigentümer um rechtliche Nachteile zu vermeiden.


Kaufmännische Aufgaben

  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans für die Eigentümergemeinschaft,
  • Prüfung aller Zahlungsflüsse,
  • Buchhaltung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung,
  • Abrechnungen der Hausgeldvorauszahlungen mittels Einzel- und Gesamtabrechnung; inkl. Belegkontrolle und Belegprüfung durch den Verwalter gemeinschaftlich mit dem Beirat,
  • Erstellen des Nachweises zu haushaltsnahen Dienstleistungen auf Wunsch der Eigentümer,
  • Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern,
  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Gemeinschaft, inkl. Liquiditätsplanung,
  • monatliche Sollstellungen und Einzug der Hausgelder per SEPA-Mandat; inkl. Durchführung der Lastschriften,
  • Verwaltung der Geldkonten und Vermögensanlagen der Gemeinschaft,
  • Erstellen von Sonderumlagen und deren Umsetzung/Abrechnung
  • Abrechnung von Mitarbeitern und Angestellten der WEG, z.B. Hausmeister; inkl. Lohnabrechnungen und Zahlungen an die Sozialkassen, Meldungen an das Finanzamt,
  • Unterstützung der Eigentümer bei Verkauf (Verwalterzustimmung und finanzielle Auskunft).


Technische Aufgaben

  • Überwachung des baulichen und technischen Zustands des Objektes mittels regelmäßiger Begehung und Prüfung, gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat und/oder sach- bzw. fachkundigen Handwerkern,
  • Hinzuziehung und Beauftragung von Sachverständigen,
  • Instandsetzung und Instandhaltung: Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung gem. des Eigentümerbeschlusses; inkl. Angebotseinholung, Ausschreibung, Rechnungsprüfung; ggfs. Mängelbearbeitung und Prüfung der Gewährleistungsansprüche,
  • Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht (z.B. Aufzüge – TÜV, Brandschutzeinrichtungen)
  • Schadensmeldungen an Versicherungen, Schadensabwicklung, Abrechnungen mit Versicherern und Verursachern,
  • Schadensbeseitigung durch entsprechende Handwerker, deren Einweisung und Abrechnung,
  • Unterstützung bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, ggfs. Empfehlungen für nachhaltiges Energiemanagement /Energiekosten,
  • Empfehlungen für Nutzungskonzepte und Nutzungsänderungen,
  • Erfassung aller Verbrauchswerte der Liegenschaft (Gas, Wasser, Strom); inkl. Beauftragung der Heizkostenabrechnung.


Rechtliche Aufagben

  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft in rechtlichen Belangen,
  • Verhandlung, Prüfung und Abschluss von Verträgen mit Dritten, Wartungsverträgen, Versicherungsverträgen,
  • Beachtung der rechtlichen Vorgaben der WEG-Verwaltung nach dem aktuellsten Stand: WEG-Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Bauordnungen, Heizkostenverordnung, Feueranlagenverordnung usw.),
  • Beschaffung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen von Ämtern und Behörden,
  • Einreichung von Klagen wegen Zahlungsrückständen der Eigentümer,
  • Mitwirkung an allen rechtlich relevanten Themen der WEG, auch Beschlussanfechtungen, Gerichtsterminen; ggfs. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes,
  • ggfs. Unterstützung der Eigentümer gem. § 5 RDG (Rechtsdienstleitungsgesetz).


Kontaktieren Sie uns

Wir erstelln individuelle Verwaltungsangebote für Wohnungseigentümer-gemeinschaften.
Erst nach einem Gespräch mit dem Beirat und einem Ortstermin an der Immobilie erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot. Ein Mehrwert für alle.


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